Re: Abstandsflächen und GRZ


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Johannsen am 17 September, 2011 um 10:41:36:

Antwort auf: Re: Abstandsflächen und GRZ von Bauamt am 11 September, 2011 um 19:39:49:

... danke zunächst für die Antworten ...

Ich habe meine Bedenken gegenüber dem zuständigen Bauamt geäußert.
Das Bauamt hat mein Schreiben umgehend und kommentarlos an die Baufachaufsicht des Kreises weitergeleitet.

Von dort erhielt ich ein Schreiben, dass die Abstandsfläche mit 3,78 m berechnet wurde.
Jedoch steht das Haus nur 3 m von der Grenze entfernt.
§ 6 der LBO S-H sagt aus, dass die Abstandsfläche die berechnete Höhe, mindestens aber 3 Meter (bei Dachneigung bis 45 Grad) betragen muss.
(Zu meiner Zeit waren es noch 4 Meter).

Grundsätzlich stört mich jedoch, dass es sich um ein Haus mit mehreren Wohnungen handelt.
Da auch der Giebel zu meiner Seite gerichtet ist, empfinde ich es schon fast als einen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte, da aus mindestens 4 Fenstern im ersten und zweiten Obergeschoss sowohl meine Küche als auch mein Wohnzimmer eingesehen werden können.
Von meiner Terrasse ganz zu schweigen.

Wäre das Haus um 90 Grad gedreht, hätte ich kaum Bedenken.

Und genau zu diesem Schutze der Nachbarn gibt es doch den § 77 LBO S-H, welcher auch die Genehmigungsbehörde auffordert, Anlieger diesbezüglich anzuhören.
Dieses ist weder vom Bauherrn noch von der Genehmigungsbehörde erfolgt.

Kurz gesagt, habe ich das Gefühl zunächst "abgewimmelt" worden zu sein, am Ende des Schreiben werde ich jedoch um Mitteilung gebeten, ob mein Schreiben als "formeller Nachbarwiderspruch" anzusehen ist….





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]