Verjährung nach Baumaßnahme


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Ingo am 17 Januar, 2005 um 15:45:16

Hallo,

ich habe einen Bauvertrag nach Einheitspreis-Angebot und Einheitspreis-Bauvertrag abgeschlossen.
Die dem Angebot zu Grunde gelegten Werte wurden dem Eingabeplan entnommen, die Werte werden am Bestand abgerechnet.
Jetzt meine Frage: Welche Verteuerungen sind rechtens?
Pro Posten z.B. 10% oder nur bei der Gesamtsumme?
Wann verjähren die Ansprüche?
Wir haben 2002 etliche Abschlagsrechnungen und eine
Rechnung Ende 2002 bekommen. Wir konnten uns bei einem Treffen nicht einigen und verblieben mit einer weiteren Abschlagszahlung u.Vorbeh..
Jetzt bekomme ich am Sa., 15.01.05 eine Rechnung (datiert 30.12.04!) vor die Türe gelegt.
Wann verjähren solche Ansprüche eigentlich?

Herzlichen Dank!

Ingo


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]