Re: Baugenehmigung Grenzbebauung Nachbargespräch


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Abgeschickt von Bauamt am 19 September, 2011 um 20:10:35:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung Grenzbebauung Nachbargespräch von elisa am 19 September, 2011 um 12:51:39:

In einem Vorbescheid kann der Bauherr vor einem Bauantrag schonmal einzelne Teile der (späteren) Baugenehmigung vorab klären lassen. Hierzu muss er konkrete Fragen stellen, die im Vorbescheid beantwortet werden.

Wenn man nun einen "positiven Vorbescheid" erhält hat das erstmal keine Aussagekraft und erlaubt keinerlei Rückschlüsse auf eine zulässige Bebauung.

Sie müssen schon angeben welche Fragen gestellt wurden, die da "positiv" beantwortet wurden. Wenn man Ihnen im Vorbescheid lediglich bestätigt hat, dass das Vorhaben sich nach §34 BauGB in die nähere Umgebung (planungsrechtlich) einfügt, erlaubt das keinerlei Rückschlüsse darüber ob eine Grenzbebauung ohne Abstandsflächen (bauordnungsrechtlich) zulässig ist.

Wobei ich einen Vorbescheid mit Auflage einer Nachbarzustimmung für grundsätzlich bedenklich, wenn nicht gar rechtswidrig halte. Aber da müsste man den Vorbescheid inkl. den gestellten Fragen usw. näher anschauen. NAchdem es sich da aber sowieso um ein anderes Vorhaben handelte, hilft es eh nicht weiter.

: Ja, einen Bauvorbescheid habe ich ja auch und auf dem steht "positiver Bauvorbescheid". Allerdings ist dieser jetzt denke ich in sofern irrelevant, weil er vor 2 Jahren für ein viel größeres anderes Bauvorhaben eingereicht wurde.

: Das wurde dann aus anderen Gründen nicht verwirklicht. Aber es war ebenfalls Grenzbebauung.

: Ich dachte, aufgrund des "positiv" heisst das erst mal, dass grundsätzlich an die Grenze gebaut werden darf. Als Auflage stand eben die Nachbarzustimmung.

: So habe ich das verstanden und deshalb in meinem Beitrag auch so erwähnt.

: Liege ich da verkehrt?





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