Re: festsetzung eines campingplatzes


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Abgeschickt von pjf am 19 September, 2011 um 23:16:23

Antwort auf: festsetzung eines campingplatzes von hundefreund67 am 19 September, 2011 um 16:17:11:

Hallo lieber Hundefreund,

nach Ihren Ausführungen zähle ich zum Personenkreis des grölenden Publikums, Vielen Dank zuerst einmal für Ihre Einschätzung.

Wichtig ist die Beurteilung der Gebietsstruktur Ihres Quartiers, in dem Sie wohnen. Wie ist diese nach den Vorgaben der Baunutzungsverordnung einzuordnen? - Reines Wohngebiet/Allgemeines Wohngebiet/Mischgebiet/Dorfgebiet/Gewerbegebiet??

Wie groß ist der Abstand vom Ihrem Quartier zum Campingplatz? Sind Trenngrünstreifen geplant? Wie ist der Campingplatz mit den Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen strukturiert. Wie viele Stellplätze hat der Platz? Wie sieht es mit der Kapazität aus? Wie sehen die Betriebszeiten aus? (ganzjährig?) Wie sieht es mit der Leistungsfähigkeit der leitungsgebundenen Einrichtungen und der Infrastruktur aus? Wie hoch sind die berechneten Lärmwerte tag/nachts, die auf Ihr Quartier treffen? Ist eine Gaststätte geplant? Mit wievielen Sitzplätzen und Stellplätzen?
Das gleiche gilt für die Lärmwerte des An- und Abfahrtsverkehrs durch Ihr Quartier.
Kann dauerhaftes nächtliches Hundegebell oder -geheule aus dem Quartier die Nachtruhe der Camper stören? (beispielsweise durch Vorhandensein offener Hundezwinger?).
Soll es sich lediglich um einen Gelegenheitszeltplatz zu besonderen Anlässen handeln?

Inwieweit fühlen Sie sich durch Ausweisung des Campingplatzes in ihren persönlichen nachbarlichen Schutzrechten verletzt?, das ist eigentlich die wichtigste Frage.

Ich habe Ihnen einigen Stoff zum Nachdenken und -grübeln gegeben.

Gruss
pjf

: guten tag aus dem süden es wäre nett wenn ihr mal paar tipps gebt und zwar soll neben unserm haus eine recht große wiese die der stadt gehört in einen großen campingplatz umgewandelt werden. wie haben immer dran gedacht dass die wiese irgendwann baugebiet wird aber einen campingplatz mit grölendem publikum das möchten wir nicht und deswegen eine frage: was können wir gegen den neuen bebauungplan vorbringen? danke





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