Abgeschickt von K.D. am 21 September, 2011 um 11:48:55
Antwort auf: Re: Grenzbebauung von Bauamt am 13 September, 2011 um 23:35:24:
: Wenn Sie als Nachbar auf einem Bauplan unterschrieben haben, der nur einen Carport und keine Gartenhütte darstellt, dann gilt ihre Zustimmung nur für einen Carport und nicht für eine Gartenhütte.
: Ausnahmsweise ist hier die rechtliche Lage durchaus logisch und nachvollziehbar :)
: Sollten Sie etwas anderes mit "nachbarschaftlicher Zustimmung" gemeint haben, müssen Sie das näher erläutern.
: : Gilt eine bereits gegebene, nachbarschaftliche Genehmigung zur Grenzbebauung (z.B. für einen Carport) auch für weitere Bauten z.B eine Gerätehütte ?
Antwort: NEIN.