Re: Baurecht NRW 1935


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Abgeschickt von Lu-Isa am 21 September, 2011 um 21:15:06:

Antwort auf: Re: Baurecht NRW 1935 von Bauamt am 21 September, 2011 um 18:59:19:

Servus Bauamt, leider ist das Archiv im Krieg zerstört worden, hätte ich erwähnen sollen und das ist ja das Problem.

: Bevor Sie da jemanden beauftragen, sollten Sie wegen der Baugenehmigung im städtischen Archiv anfragen.
: Wenn Sie eine Vollmacht vom derzeitigen Eigentümer vorlegen, wird man Sie dort in die Unterlagen des Grundstückes einsehen lassen.
: Bei uns liegen z.B. Unterlagen und Baugenehmigunen bis zurück ins Jahr 1870 vor.

: Im Übrigen kann man Sie jetzt bereits beglückwünschen nicht den üblichen Fehler zu begehen und sorglos ein Haus zu kaufen, ohne die Genehmigungssituation vorab abzuklären.

: : Servus! Kann mir jemand sagen, welche Bauordnung um 1935 oben in NRW galt ? Wen sollte man beauftragen um zu ermitteln, ob ein damals gebautes Haus zu dem damaligen Zeitpunkt legal war und daher heute sowas wie Bestandsschutz genießt? Ohne diese Punkte traue ich mich kaum eine mir angebotene Immobilie zu kaufen. Der Makler vor Ort will dazu nichts verbindliches sagen. Danke aus Bayern!!!




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