Re: Baurecht NRW 1935


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Abgeschickt von Bauamt am 21 September, 2011 um 21:42:42:

Antwort auf: Baurecht NRW 1935 von Lu-Isa am 21 September, 2011 um 15:50:12:

Sie müssten dann wohl einen Fachanwalt für öffentliches Baurecht beauftragem die rechtliche Situation des Hauses zu ermitteln. Der Fachanwalt würde dann auch Ihre erste Frage nach dem Baurecht von 1935 beantworten ...

Ich nehme einfach mal an, Sie haben sich bereits bei der zuständigen Genehmigungsbehörde erkundigt und das Haus ist zumindest nach heutigem Baurecht nicht (nachträglich) genehmigungsfähig ?

: Servus! Kann mir jemand sagen, welche Bauordnung um 1935 oben in NRW galt ? Wen sollte man beauftragen um zu ermitteln, ob ein damals gebautes Haus zu dem damaligen Zeitpunkt legal war und daher heute sowas wie Bestandsschutz genießt? Ohne diese Punkte traue ich mich kaum eine mir angebotene Immobilie zu kaufen. Der Makler vor Ort will dazu nichts verbindliches sagen. Danke aus Bayern!!!





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