Frage zu Lichtrecht bei Fenster mit Grenzbebauung


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Abgeschickt von Gerhard am 26 September, 2011 um 19:44:18

Hallo,
Nachbars Haus steht genau auf der Grenzlinie. Alle Fenster sind blickdicht bzw. mit Glasbausteinen bis auf das Küchenfenster. Leider hat mein Nachbar von diesem Fenster vollen Einblick in unserer Küche, Esszimmer und Wohnzimmer. Wir kommen uns vor wie bei Big Brother... nachdem im Winter einige Kommentare gefallen sind wie z.B. "Ich frag mich schon wieviel ihr im Winter heizt, wenn du in Unterhosen rumläufst..." haben wir uns entschlossen ihn zu bitten den unteren Teil seines Fenstern mit Milchglasfolie zu bekleben, damit unsere Privats- und Intimsphäre gewahrt bleibt. Er weigert sich und pocht auf sein Lichtrecht. Als ich ihm gesagt habe, daß ich dann eine Pflanze vor das Fenster stelle, hat er mir die gesetzlichen Abstände von Pflanzen etc. ausgedruckt. Im Baulastenverzeichnis oder Grundbuch sind die Fenster nicht eingetragen, allerdings besteht wohl Bestandsschutz, da länger ca. 10 Jahre verbaut. Vergittert sind die Fenster. Bundesland Rheinland-Pfalz.
Meine Frage: Kann ich auf eine blickdichte Milchglasfolie bestehen bzw. habe ich ein Recht darauf um meine Privat- oder Intimsphäre zu schützen ?




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