Re: Grenzüberbauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 September, 2011 um 20:04:18

Antwort auf: Grenzüberbauung von Norbert Theune am 27 September, 2011 um 02:36:55:

siehe §912 BGB ...

: Sehr geehrtes Forum,
: ich habe vor 20 Jahren in Nds. gebaut. Da mein Grundstück etwas höher liegt wie das Nachbargrundstück, habe ich auf der Grundstücksgrenze das Erdreich mit L Steinen zum Nachbarn gesichert. Es gab 20 Jahre keine Probleme. Jetzt hat ein neuer Eigentümer das Nachbargrundstück übernommen und sein Grundstück für den Kauf neu vermessen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass meine L-Steine an der linken Grenze ca. 3 cm und an der rechten Grenze ca. 10 cm auf Grund von Erddruck oder Setzung auf die Seite des Nachbargrundstückes gerutscht sind. Nun verlangt mein "Neuer Nachbar, das ich die gesamte L-Steinmauer neu wieder auf mein Grundstück errichten soll.
: Ich bin bereit im Bereich der 10 cm die Steine neu auszurichten aber im Bereich der 3cm ist dies nur mit schwerem Gerät möglich da es sich hier um größere Steine handelt. Auf einem Kompromiß lies mein Nachbar sich nicht ein. Muß ich nun die Mauer tatsächlich auf eine Länge von 25 m neu errichten oder gibt es zu duldende Toleranzwerte. Ich habe da was gelesen das auf Grund der verbesserten Vermessungstechnik von heute, zu vor 20 Jahren, eine Abweichung von bis zu 8 cm möglich sein können bei einer Überbauung.
: Ich würde mich freuen wenn ich einen Tipp bekommen könnte wie ich mich verhalten muß.
: MfG
: N.Theune





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