Re: F90 Fenster wirklich noetig?


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkisarchitekten am 28 September, 2011 um 17:24:17:

Antwort auf: F90 Fenster wirklich noetig? von ES am 28 September, 2011 um 10:24:44:

hallo ES,
Baurechtliche Grundlage
Brandschutzverglasungen sind Bauteile, die noch nicht als Bauteil genormt sind. Infolgedessen dürfen Brandschutzverglasungen nach bauaufsichtlichen Vorschriften
nur verwendet werden, wenn ein Nachweis der Brauchbarkeit geführt wird, z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Die baurechtliche Grundlage liefert DIN 4102, Teil 2 und Teil 13. Sie ist in verschiedenen Bundesländern als technische Baubestimmung eingeführt.
Es gibt zwei Arten von Brandschutzverglasungen:
– F-Verglasungen mit Strahlungsverhinderung.
Sie schützen vor Flammen, Rauch und Hitze.
– G-Verglasungen mit geringer Strahlungsverhinderung.
Sie schützen vor Rauch und Flammen, Wärmestrahlungwird lediglich behindert.
Schutzziel F-Verglasung
Die Ausführung einer Brandschutzverglasung wird vom angestrebten Schutzziel bestimmt. Zum Schutz von Personen und Sachen werden grundsätzlich F-Verglasungen verwendet. Entsprechend DIN 4102, Teil 13,werden F-Verglasungen (nach DIN 4102, Teil 2) wie Wände geprüft und klassifiziert. Sie können dann nach Maßgabe der Landesbauordnungen auch anstelle vonfeuerhemmenden und feuerbeständigen Wänden ausgeführt werden.
Schutzziel G-Verglasung
In Außenbereichen (Außenwänden) werden erfahrungsgemäß mehrheitlich G-Verglasungen eingebaut. Unter diesen Bedingungen wird angenommen, dass die Wärme, die in die Atmosphäre abstrahlt, unbedenklich ist. F-Verglasungen werden in Außenbereichen eingesetzt,
wenn Wärmestrahlung unzulässig ist, z.B. bei
Grenzbebauung. Ob Brandschutzverglasungen in Außenwänden verwendet werden können, ist Sache der zuständigen örtlichen Bauaufsichtsbehörden und wird von diesen allein entschieden.
Nach den entsprechenden Zulassungsbescheiden ist es erlaubt G-Verglasungen in Wänden von allgemein
zugänglichen Fluren, die als Flucht- und Rettungswege dienen, ab 1,80 m hoch über dem Fußboden einzubauen, damit im Brandfall der Flur im Strahlungsschatten den notwendigen Schutz als Flucht- und Rettungsweg bietet. G-Verglasungen können aber auch verwendet
werden, wenn Wärmestrahlung unbedenklich ist. Über die Zulässigkeit der Verwendung von G-Verglasungen entscheidet die zuständige Bauaufsicht in jedem Einzelfall.
Darf man die Fenster öffnen......nein.



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