Re: F90 Fenster wirklich noetig?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 September, 2011 um 16:36:58

Antwort auf: F90 Fenster wirklich noetig? von ES am 28 September, 2011 um 10:24:44:

Ich würde nichtmal das Fenster für zulässig halten. Es gibt bereits entsprechende Rechtsprechung, die bereits die unmittelbare Einsehbarkeit des nachbarlichen für unzulässig erklärt hat. Das F90 Fenster ist Mindestvoraussetzung für die Zulässigkeit einer Öffnung in der Grenzwand. Wenn es öffenbar wäre, hätte es die F90-Klassifizierung nicht mehr. Verhandeln meines Erachtens zwecklos.

: Hallo,

: wir haben in unserem Neubau eine Wand geplant, die auf der Grundstuecksgrenze des Nachbarn steht. Sie ist zu dessen Vorgarten hin orientiert und stoesst schliesslich senkrecht auf die Hauswand des Nachbarn (Grenzbebauung). Wir haben nun gehoert, dass ein Fenster in dieser Wand der F90 Klasse entsprechen muss. Ist das wirklich so? Wo steht das eigentlich? Und darf man das Fenster dann trotzdem oeffen?





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