Re: Erweiterung des Baufensters


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 September, 2011 um 16:40:22

Antwort auf: Re: Erweiterung des Baufensters von Ulrich am 29 September, 2011 um 08:58:27:

Änderungen des Bebauungsplanes sind streng formalisierte Verfahren in denen nicht nur Angrenzer sondern alle Bürger und die Träger öffentlicher Belange (Kirchen, IHK ...) ihre Bedenken äußern können. Ein Einverständnis ist nicht erforderlich. Rechtsgültig wird die Änderung durch Beschluss im Rat. Dauer solcher Verfahren in der Regel um etwa ein Jahr und länger, drunter nur sehr selten und nur bei sehr klaren Verhältnissen.


: Besten Dank für Ihre prompte Antwort!
: Müssen alle Angrenzer an das Grundstück das Einverständnis zu der Änderung des Bebauungsplans erteilen?
: Können Sie dazu noch etwas sagen? Danke!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]