Abgeschickt von Moro am 07 Oktober, 2011 um 20:47:03:
Auf dem Nachbargrundstück wird mit 0,00 m Abstandsfläche also als Grenzbebauung eine Tiefgarage mit Kellerräumen erbaut, während die oberirdischen Außenwände die erforderlichen Abstände einhalten. Ist das so in Ordnung ? Kann unterirdisch alles zugebaut werden bis zur Grenze? Dürfen dort in der Abstandsfläche entlüftungsrohre sein?
Danke!