Kellergeschoss gleich Vollgeschoss?


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Abgeschickt von Erdmännchen am 08 Oktober, 2011 um 11:13:25:

Ein HALLO in die fachmännische Runde!

Welche Geländeoberfläche ist Bezugspunkt für die Berechnung der Geschossigkeit (Raum Karlsruhe)? Die alte natürliche oder auch sinnvolle notwendige Anschüttungen?

Angenommen ein Grundstück ist nicht eben sondern in zwei Richtungen abschüssig, nach - sagen wir- Norden und Westen. Die Süd-Ost-Ecke liegt also am höchsten. Um den Hof hinterm Haus zur Strasse hin eben zu machen und einen ebenerdigen Zugang ins EG zu ermöglichen, wird mit leichten Aufschüttungen die hintere Kellerwand komplett versenkt (vorher war die eine Ecke leicht frei liegend). Auf der anderen Haus-Seite wird das Gelände ebenfalls ausgeglichen, auf der Nordseite also die durch die Ost-Grenze vorgegebene Höhe weitergeführt zu einer Terrasse an der Nordwand des UG.
Kann man in so einem Fall die Geschosshöhe von 2,80 m (Fussboden UG bis Fussboden EG) voll ausnutzen, damit ein Mittel von 1,40 m entsteht in Bezug auf die neue Geländeoberfläche, oder muss man die Deckenhöhe so anpassen, dass das Mittel auch im alten Gelände nicht höher als 1,40 m ist (da guckte ja die Süd-West-Ecke aus der Erde) und so kein zusätzliches Vollgeschoss entsteht?

Verwirrte Grüße



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