Re: Haftung für fehlerhafte Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 09 Oktober, 2011 um 13:48:35:

Antwort auf: Haftung für fehlerhafte Baugenehmigung von CDS am 09 Oktober, 2011 um 12:50:38:

Um Schadensersatz von einer Behörde zu bekommen, müssen die Voraussetzungen einer Amtshaftung vorliegen. Vgl hierzu Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatshaftungsrecht

Im beschriebenen Fall würde es sehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ankommen.
Es wäre z.B. wichtig warum die Baugenehmigung rechtswidrig war. Immerhin dürfte es daran liegen, dass der Entwurfsverfasser/Bauherr einen nicht genehemigungsfähigen / fehlerhaften Bauantrag gestellt hat.
Das Verschulden des Architekten muss sich jedoch der Bauherr als Auftraggeber und Antragsteller zurechnen lassen.

Außerdem scheidet ein Amtshaftunganspruch regelmäßig aus, wenn der geschädigte einen Dritten ebenso haftbar machen kann. Hier käme der Architekt in Frage. Eine anteilsmäßige Haftung scheidet deshalb aus.

Im Übrigen ist das aber kein baurechtliches Problem.

: Hallo

: gesetzt den Fall jemand erhält für seinen Hausbau eine ordentliche Baugenehmigung für die er auch zahlt. Nun sagt der Architekt in diesem Zusammenhang aber nicht, dass der Nachbar mangels Nachbarzustellung Monate nach Fertigstellung noch Klage gegen die Baugenehmigung einreichen kann. Das Verwaltungsgericht kassiert die Baugenehmigung und der Bauherr muss abreißen. Wer zahlt den Abriss? Das Bauamt weil eine fehlerhafte Baugenehmigung in die Welt gesetzt wurde oder der Architekt, weil er auf nichts hingewiesen hat oder beide jeweils einen Anteil ???

: Schon mal vielen Dank.

: CDS





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