Re: Haftung für fehlerhafte Baugenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 Oktober, 2011 um 10:09:14

Antwort auf: Re: Haftung für fehlerhafte Baugenehmigung von Bauamt am 10 Oktober, 2011 um 23:13:29:

... war doch kein Vorwurf ...

: Ich wollte mit meiner Anmerkung verdeutlichen, dass diese Frage in den Rechtsbereich der Staatshaftung fällt. Die Fragestellung lässt sich juristisch nicht mit den Baugesetzen (LBO, BauGB, BauNVO) lösen.
: Sofern Sie auf das Verhältnis Architekt / Bauherr abstellen, wäre es im Wesentlichen ein zivilrechtliches Problem (BGB, Schadensersatz).
: Es war allerdings nicht als Vorwurf für den Fragesteller gedacht, sondern vielmehr als Hinweis es ggf. auf einem anderen Forum (ebenfalls) zu versuchen.

: Ansonsten stimme ich Ihnen aber zu. Der Architekt kann die Nachbarzustellungen der Behörde weder kennen noch beeinflussen, sodass ihn in diesem Punkt keine Schuld treffen kann. Was die Rechtsprechung in Sachen Hinweis- oder Aufklärungspflichten entwickelt hat, ist mir allerdings nicht bekannt. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass dem Architekten eine vollumfassende Aufklärungspflicht hinsichtlich aller theoretisch denkbaren Gefahren und Risiken, insbesondere bei Fehlern Dritter (hier: Behörden) zukommt.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]