Re: Kellerraum von anderen Kellern abtrennen


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Abgeschickt von pjf am 19 Oktober, 2011 um 00:44:08

Antwort auf: Kellerraum von anderen Kellern abtrennen von peter am 18 Oktober, 2011 um 13:27:10:

Auch Hallo,

Wenn Sie alleiniger Eigentümer des Mehrfamilienhauses sind, sehe ich keine Probleme.

Mal angenommen, es handelt sich in ihrem Fall um eine Eigentumswohnung, bitte prüfen Sie erst Ihre Rechtsposition in Ihrem Mehrfamilienhaus hinsichtlich der Nutzung Ihres Kellerabteils.
In der Regel dürften Sie aufgrund der Teilungserklärung lediglich ein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum haben.

Wenn Sie mit Ihrer beabsichtigten Aktion auch noch zusätzlichen Wohnraum im Keller schaffen möchten, sehe ich ein erhebliches Konfliktpotential mit tief greifenden rechtlichen Folgen.

Dies alles ist vornehmlich ein Problem des Vollzugs des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und nicht des Baurechts, deswegen klären Sie Ihre weitere Vorgehensweise mit Ihrer Hausverwaltung bzw. mit Ihren Miteigentümern ab.

Gruss
pjf


: Hallo,

: mal angenommen in einem Mehrfamilienhaus gibt es Kellerräume, die wie folgt aufgeteilt sind:

: Der Kellerhauptflur über den man durch Tür Zugang zu 3 einzelnen Lattenkellern ermöglicht hat. Jeder dieser Keller sowie der 2. Flur dieser Keller besitzen separat elektrisches Licht. Nur in einem der 3 Keller gibt es ein Fenster, dass zum Garten blickt.

: Wäre es erlaubt, den Lattenkeller von Innen mit Rehgipsplatten komplett von den anderen Kellern luftdicht abzutrennen, auch wenn dadurch das Fenster für die anderen Keller verschwinden würde?

: Die Belüftung der anderen beiden Keller könnte durch das Öffnen der Hauptflurtür erfolgen. Wie sieht so etwas rechtlich aus?

: Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!

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