Re: Baumängel trotz Baugutachter


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 19 Oktober, 2011 um 09:38:10

Antwort auf: Baumängel trotz Baugutachter von Buzz am 18 Oktober, 2011 um 19:53:35:

: Hallo,

: leider zahlt die Rechtsschutzversicherung keine Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauen. Folgende Frage: Es gibt plötzlich Baumängel trotz Baugutachter, der alles überwachen sollte und 3000€ extra kostet. Haftet jetzt neben der Baufirma die schon recht klamm ist auch der Bausachverständige?
: Sind Bausachverständige zwangsweise ausreichend versichert? Bekommt man für solche existenzbedrohenden Prozesse Prozesskostenhilfe?
: Wir wissen nicht weiter!

: Danke für eure Rückmeldungen.

: LG
: Buzz


Werter Forumsteilnehmer,

ob der Sachverständige haftet oder nicht, kommt sicherlich auf den zwischen Ihnen und dem Sachverständigen geschlossenen Vertrag an.

Zunächst einmal haftet in jedem Fall die Bauunternehmung.

Dabei kommt es denn dann auch noch darauf an, welche Rolle Ihr Architekt dabei spielt und welchen Auftrag der Architekt hatte und ob es sich um hadwerkliche Selbstverständlichkeiten handelt oder ob es um schwierige Detailplanungs- und/oder schwierige Details handelt die schlecht ausgeführt wurden und es deswegen zum Mangel oder zu Schaden gekommen ist.

So sind -nach den neuesten Urteilen- z. B. schwierige Abdichtungsdetails und die darauf folgende Ausführung (zum Beispiel die Fußpunktabdichtung einer Kelleraußenwand bevor die Baugrube verfüllt wird oder auch eine ggf. verlegte Dränage etc.) in jedem Fall durch den Architekten in Augenschein zu nehmen.

Das gleiche sollte auch sicherlich für den Sachvertsändigen gelten, den Sie mit der Überwachung beauftragt haben.
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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Vertrags-, Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.




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