Re: Dachgauben Grenzabstand Eigentümerwechsel


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Oktober, 2011 um 20:40:06

Antwort auf: Re: Dachgauben Grenzabstand Eigentümerwechsel von Felix am 19 Oktober, 2011 um 11:36:28:

: Hat Ihnen der Verkäufer da nicht evtl. was verschwiegen, dann könnten Sie nämlich den Kaufpreis nachträglich mindern !?

Der Verkäufer hätte über ungenehmigte Anlagen auf dem Nachbargrundstück informieren müssen? Ein Hinweis wäre doch bestenfalls nur dann anzunehmen, wenn er seine Zustimmung im Rahmen eines Abweichungsantrages o. ä. erteilt hätte und dieser sich jetzt auf den Rechtsnachfolger auswirkt. Und selbst für diese Situationen beinhalten die meisten Notarverträge (leider) eine Klausel, die die Käufer nicht verstehen und auf die nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Es bietet sich hiermit mal wieder die Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass nur die eigene und VORHERIGE Prüfung des Objektes auch hinsichtlich seiner formalen Rechtmäßigkeit Klarheit bringt. Kein Verkäufer, Makler, Notar, usw. prüft die Bestandssituation!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]