Re: Ist Neubau einer Garage auf Grenze rechtens?


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Abgeschickt von Bauamt am 22 Oktober, 2011 um 12:28:53:

Antwort auf: Ist Neubau einer Garage auf Grenze rechtens? von Andreu am 21 Oktober, 2011 um 22:07:51:

Ich bin mit der thüringischen LBO nicht vertraut. Üblicherweise sind Grenzgaragen (also ohne Mindestabstand) jedoch unter bestimmten Bedinungen zulässig.
Wenn man sich im Rahmen der Bauvorschriften bewegt und keine Ausnahmen (Abweichungen) benötigt, sind Nachbarunterschriften üblicherweise nicht erforderlich (Stichwort: Baufreiheit).

Sollte sich in den kommenden Tagen kein Poster finden, der Ihre Frage zulässig beantworten kann, können Sie sich immernoch an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde wenden. Man sollte Ihre Fragen dort unkompliziert beantworten können.


: Hallo zusammen,
: wir haben ein Problem mit unserem Nachbar.
: Dieser hat vor eine Garage direkt an/auf die Grundstücksgrenze zu bauen. Bei uns in Thüringen ist dass glaub ich so geregelt, dass er mindestens 3m Abstand halten muss. Ich bin mir aber nicht sicher. Wenn er dies macht, haben wir, wenn wir aus dem Fenster gucken wollen, direkt seine Wand davor. Ich muss dazu sagen,dass unser Haus die besagten 3m von der Grundstücksgrenze weg steht und unser Haus einen Keller hat, der so gut wie ebenerdig ist (der Raum im KG ist ohne Garage vom Nachbar schon sehr dunkel, da die Geländeoberkante so hoch ist, wie unsere Kellerdecke). D. h. zu der wunderbaren Aussicht die wir im 1. OG dann haben (Garagenwand 3m vor unserem Fenster) kommen dann noch zwei dunkle Kellerräume dazu.

: Meine Fragen:
: 1. Darf er auf die Gundstücksgrenze bauen?
: 2. Welche Abstände und Höhen muss er einhalten?
: 3. Braucht er eine Unterschrift von uns, als Nachbar für die Genehmigung oder benötigt er überhaupt eine Genehmigung?

: Vielen Dank im Vorraus

: Andreu





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