Re: Benutzung meines Hausanschlusses


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Abgeschickt von KT am 26 Oktober, 2011 um 08:36:29:

Antwort auf: unbefugte Änderung und Benutzung meines Hausanschlusses von Bernhard Wald am 25 Oktober, 2011 um 22:28:59:

Ohne Grundbucheinsicht kann es sein, dass nicht alle Eigentümer bzw. nicht den richtigen Eigentümer aufgefordert wurden. Auch wäre es notwendig, den Zugang des Schreibens später beweisen zu können etwa per Einschreiben mit Rückschein. Entscheidend ist auch die Gemeinde einzuschalten, dann diese Art der Einleitung wohl kaum genehmigt ist. Möglicherweise hat da jemand sogar eine Unterschrift gefälscht. Am besten Anwalt einschalten, der womöglich kostenlos tätig werden kann, da die Gegenseite in Ihr Eigentum eingegriffen hat. Ein Stolperstein könnten die kurzen Fristen nach dem jeweiligen Nachbarrechtsgesetz sein sowie die Tatsache, dass es nun Oberverwaltungsgerichte gibt, die von einer Verwirkung im Baurecht ausgehen, wenn ein Monat rum ist also eine fiktive Widerspruchsfrist abgelaufen wäre. Vielleicht gibt es da noch mehr Verstöße! Viel Glück!

: Ich besitze einen unbebauten Bauplatz. Das Grundstück ist voll erschlossen. Auf dem Nachbarbauplatz wurde ein Neubau erstellt. Die ausführende Baufirma hat die Abwasserleitungen des nachbarlichen Neubaus ohne unser Wissen und ohne unser Einverständnis an unseren Hausabwasseranschluss angeschlossen. Dabei ist die Firma eigenmächtig mit einem Bagger auf unser Grundstück gefahren, hat unseren Hausanschluss freigelegt und die Abwasser des Neubaus illegal angeschloßen.
: Ich habe die Nachbarin (Bauherrin) schriftlich aufgefordert, innerhalb einer Frist von 10 Tagen den alten Zustand wiederherzustellen. Mittlerweile ist die Frist seit ca. vier Wochen abgelaufen. Bauherrin und ausführende Firma haben sich bisher wegen eines Termins zur Beseitigung des Mangels nicht gemeldet. Ich habe nun der verantwortlichen Bauherrin eine zweite Frist von vier Wochen gewährt und angedroht, wenn der Mangel nach Ablauf der Frist nicht beseitigt werde, werde ich eine andere Firma beaufragen und ihrdie Kosten dafür in Rechnung stelle.

: Ist meine Vorgehensweise rechtlich in Ordnung ?




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