Abgeschickt von Erich Bauer am 25 Januar, 2005 um 21:59:24
Antwort auf: Gebäudefluchtlinie von Lothar am 25 Januar, 2005 um 12:15:55:
Im aktuellen öffentlichen Baurecht gibt es diesen Begriff nicht mehr. Heute gibt es Baulinien und Baugrenzen, siehe § 23 der Baunutzungsverordnung.
Mancherorts gelten aber bis heute sogenannte Fluchtlinienpläne nach früherem Baurecht fort.