Re: Gebäudefluchtlinie


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Abgeschickt von Erich Bauer am 25 Januar, 2005 um 21:59:24

Antwort auf: Gebäudefluchtlinie von Lothar am 25 Januar, 2005 um 12:15:55:

Im aktuellen öffentlichen Baurecht gibt es diesen Begriff nicht mehr. Heute gibt es Baulinien und Baugrenzen, siehe § 23 der Baunutzungsverordnung.

Mancherorts gelten aber bis heute sogenannte Fluchtlinienpläne nach früherem Baurecht fort.




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