Abgeschickt von Energiesparer am 27 Oktober, 2011 um 13:32:49:
Hallo,
muss die Abstandsfläche einer Wand in Baden-Württemberg ab Rohbau oder ab Dämmung berechnet werden? Bei nachträglichen Dämmungen darf man ja Abstandsflächen unterschreiten, aber, ab wann ist "nachträglich"? Einziehen und dann erst dämmen?
Danke,
Energiesparer