Grenzbebauung durch Carport


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Abgeschickt von H. Kiss am 26 Januar, 2005 um 11:55:36

Wir möchten auf unserem Grundstück (Land Brandenburg)ein Carport errichten. ES befindet sich schon ein 7 m langes Gebäude (massiver Schuppen) auf Grenze zum anliegenden Privatweg. Der Carport möchten direkt an den Schuppen anschließen, 1 Stellfläche soll überdacht werden ca. 7 m lang.Eine schriftliche Einwilligung der Eigentümer des Weges zur Errichtung des CArports liegt vor. Ist das erlaubt, was müssen wir beachten? Müssen wir die Eigentümer des Privatweges beteiligen, wenn ja, reicht die schriftliche Einwilligung aus? Brauchen wir einen Bauantrag bzw. Baugenehmigung?

H.Kiss


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