Re: Nichteinhaltung des Grenzabstandes


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Abgeschickt von Bauamt am 02 November, 2011 um 22:58:05:

Antwort auf: Nichteinhaltung des Grenzabstandes von Helga Hirth am 02 November, 2011 um 10:45:45:

Was beabsichtigt das Bauamt zu tun ?

Falls Sie die Situation (25 cm zu wenig) wirklich stört und Sie auf das nachbarschaftliche Verhältnis keinen Wert legen, können Sie beim Bauamt einen schriftlichen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten stellen.

Sie haben einen Anspruch auf ermessengerechte Entscheidung des Bauamtes.
Das Bauamt hat aber verschiedene Möglichkeiten mit der Situation umzugehen, z.B. Baueinstellung, nachträgliche Genehmigung (Abweichung), Duldung der rechtswidrigen Situation, Anordnung des Rückbaus.

Ob sich das Ermessen auf Null reduziert ist bei 25 cm eine gute Frage und dürfte von den Umständen des Einzelfalles abhängen.
Im Zweifel sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden, der Ihre Interessen hier vertritt.

: Hallo Forum,
: ich wohne in Sachsen-Anhalt und gehöre zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft von 4 Partein.Neben unserem Grundstück wird ein Einfamilienhaus errichtet, das fast vor der Fertigstellung steht. Da wir die Einhaltung des Grenzabstandes(muss in S/A 3,00 m betragen) anzweifelten, wandten wir uns im Juli an das Bauamt. Gestern bekamen wir endlich nach mehreren Zwischenanfragen Bescheid. Der Abstand der Giebelseite beträgt 2,75 m. Außerdem sind dort 3 Fenster eingebaut. Ein Einverständnis unserer seits liegt nicht vor.
: Was können wir tun?
: Helga





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