Re: Einfahrt


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Abgeschickt von Bauamt am 05 November, 2011 um 17:23:50:

Antwort auf: Einfahrt von Denis Rempe am 05 November, 2011 um 14:29:21:

Frage 1:
Das kommt auf das Bundesland an.
In Bayern ist z.B. die Errichtung von Stellplätzen bis 300 m² verfahrensfrei.

Frage 2 + 3:
Das hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Vereinfacht gesagt haben Sie das Recht auf *eine* Grundstückszufahrt. Da ich aber annehme, dass Sie ja bereits eine Zufahrt haben und zusätzlich dazu noch den Parkplatz anfahren wollen, brauchen Sie hierzu die Zustimmung der Gemeinde. Die Gemeinde könnte diese Zustimmung ggf. durchaus verweigern und auf den Erhalt der öffentlichen Parkplätze auf der Straße bestehen.
Das ganze hängt aber auch wieder von den Regelungen des Bundeslandes ab.

: Hallo zusammen

: Und zwar gibt es bei uns in der Siedlung immer wieder Park Probleme deshalb möchte Ich in meinem Vorgarten die Wiese und eine Hecke weg machen um da Pflastersteine hin zusetzen.
: Frage 1: Braucht man dafür eine Baugenemigung?
: Frage 2: Vor unserem Rasenstück ist eine grau makierte Parkfläche kann man die dann wegmachen lassen ?sonst bringt uns die umgebaute Einfahrt nämlich nix.
: Frage 3: wo muß man sich da dann Melden?

: Danke im Vorraus
: Gruß Denis Rempe




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