Re: Carport ohne Baugenehmigung in Bayern


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Abgeschickt von Bauamt am 05 November, 2011 um 17:32:48:

Antwort auf: Carport ohne Baugenehmigung in Bayern von Skipper am 05 November, 2011 um 15:20:36:

Die Errichtung eines Carports in Bayern ist im Regelfall verfahrensfrei. Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich (Art. 57 BayBO).

Beachten Sie aber, dass dies nicht bedeutet, dass er überall zulässig und materiell rechtmäßig ist. Es kann immernoch sein, dass z.B. Regelungen eines gültigen Bebauungsplanes oder auch faktische Baugrenzen, Abstandsflächen usw. dazu führen, dass der Carport an dieser Stelle icht zulässig ist.
Verfahrensfrei heisst ja nur, dass keine Behörde vor dem Bau die Rechtslage prüft und Sie die alleinige Verantwortung zum Einhalten aller Vorschriften haben.

: Hallo, was können die Folgen eines ohne Bauantrag und -genehmigung errichteten Carports in Bayern sein?
: Der Carport soll aus Aluminiumträgern und Glas bestehen und ans Haus angebaut werden, Größe ca. 30qm.
: Was müsste man tun um es nachträglich zu legalisieren?
: Danke für eine unverbindliche Antwort,
: Skipper





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