Re: Stellplatz bebauen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 11 November, 2011 um 14:13:58:

Antwort auf: Stellplatz bebauen von Holger am 11 November, 2011 um 11:32:39:

Generell: nein, wenn der B-Plan offene(!) Stellplätze festsetzt.

Die zuständige Behörde kann aber eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes zulassen.

Ein Recht auf perfekte Einsicht dürften Sie aus dem B-Plan aber nicht ableiten können. Das war voraussichtlich auch nicht der Zweck der Festsetzung. Genaueres erfahren Sie aber aus der Begründung des B-Planes.

Faustregel:
Rein zufällige und unbeabsichtigte Vorteile können nicht eingeklagt werden (Stichwort: Rechtsreflex).

: Hallo,

: ich wohne in einem Neubaugebiet in Baden-Württemberg. Die Häuser haben laut Bebauungsplan 2 Stellplätze zu haben. Nun kommt es vor, dass die Stellplätze, die vor dem jeweiligen Reihenhaus angelegt sind bebaut werden. Der eine stellt sich einen Geräteschuppen hin, der andere einen Fahrradschuppen, etc.

: Die Situation stellt sich so dar, dass ich nun auf meinen Stellplätzen vor dem Reihenhaus stehe, vor mir das Haus, hinter mir Fussgängerweg und Strasse, links und rechts bin ich zugebaut. Die ehemals optimale Einsicht in die Strasse ist beim Ausparken komplett weg.
: Schätze es so ein, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis es mal richtig knallt und empfinde die Situation als Gefährdung.

: Ist das Bebauen von Stellplätzen erlaubt?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]