Re: Grünanlage Bebauungsplan


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Abgeschickt von Bauamt am 12 November, 2011 um 19:19:59:

Antwort auf: Re: Grünanlage Bebauungsplan von Tieck am 12 November, 2011 um 15:10:04:

Die Frage ist pauschal nicht zu beantworten.

Es hängt davon ab, ob die Wohnanlage im Gültigkeitsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes liegt und dieser die Bäume festsetzt.
Auch wäre wichtig zu wissen, ob die Baugenehmigung der Wohnanlage Auflagen hierzu hat.
Des Weiteren haben viele Städte / Gemeinden Baumschutzveordnungen mit eigenen Vorschriften.

PS:
Nur weil die Freiflächengestaltung mit der Baugenehmigung festgelegt wird, heisst noch lange nicht, dass man sie nach Fertigstellung nicht ändern könnte. Genauso wie man Gebäude nach der Errichtung im Rahmen der Gesetze ändern kann, kann man dies auch mit den Freiflächen machen.


: Hallo,

: meines Wissens wird doch beim Bau einer Wohnanlage (hier: 26 Parteien) auch die Bebauung der Grünfläche festgelegt. Kenne mich da leider nicht so aus. Ist diese Bebauung also Anzahl der Bäume und Büsche und Größe der Grünläche rechtlich bindend oder darf die Anzahl der Bäume reduziert, die Grünfläche verkleinert und Büsche ersatzlos entfernt werden?

: LG

: : Meinen Sie hier tatsächlich einen Bebauungsplan oder einfach nur den Bauplan einer Baugenehmigung ?

: : : Muss die Grünanlage (sprich Baumbestand) einer Wohnanlage laut Bebauungsplan und aus rechtlicher Sicht erhalten bleiben?





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