Nachträgliche Abgrabungen und Abstandsflächen


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Abgeschickt von Nachbar am 15 November, 2011 um 13:39:21:

Hallo,

neben uns (BW) wurde vor ca. 10 Jahren ein Haus gebaut. Damals wurde schon so nah wie möglich ohne Abstandflächenüberschreitung an der Grenze gebaut. Jetzt baut der Nachbar einen Hof um das Haus herum, und erweitert ein Fenster zu einer Tür als Ausgang. Dafür wird das alte Gelände, welches Bezugspunkt für die Abstandsflächenberechnung war, wird dafür 40 cm tief und bis ca. 1 m vom Haus weg abgegraben. Der Nachbar sagt, die Abgrabungen sind nicht genehmigungspflichtig, weil nur gering und die Erweiterung des Fensters ebenfalls. Muss er nicht trotzdem berücksichtigen, dass die Wandhöhen höher werden direkt am Haus und damit die Abstandsflächen größer?

Danke!





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