Abriss des Gebaeude


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Abgeschickt von EWA am 15 November, 2011 um 15:10:40

ich habe vor ein paar Tagen zufaellig erfahren, dass das Bauordnungsamt eine Abbaufirma zum Abriss meines Hauses beauftragen hat. Spaeter habe ich erfahren, dass es zum Einsturz des Decken kommen sein solle , was Schaedigung des Aussenmauerwerkers zur Folge habe.
Meine Fragen sind denn wie folgen: soll ich ueber das geshehen nicht informiert werden bevore die Abrissfirma von der Stadt beauftragt wurde? Soll mir nicht Zeitpunkt gegeben werden, zu dem entsprechende Massnahmen ergriffen werden sollen? Hatte ich kein Recht als Eigentuemer, eine Abbaufirma zu waehlen zu zu beauftragen, wenn der Abriss wirklich noetig waere?
soll mir das Schreiben des Gutachters nicht vorgelegt werden? Ich werde mich freuen, wenn jemand mir helfen konnte, die Fragen zu antworten und vielleicht einen Anwalt in Magdeburg empfahlen konnte. Die Angelegenheit ist schwer fuer mich, weil ich in London leben und kann nicht sofort nach Deutschland fahren. Schoene Gruesse an Alle. ewa



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