Re: Ladenlokal in Doppelgarage (Hessen)


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 November, 2011 um 20:17:13

Antwort auf: Re: Ladenlokal in Doppelgarage (Hessen) von TPO am 15 November, 2011 um 10:03:59:

An einer solchen Pauschalaussage hätte ich erst mal Zweifel.

Im direkten Grenzbereich gibt es verschiedene Privilegierungen für untergeordnete Gebäude wie z. B. Garagen. Grundsätzlich müssen Hauptnutzungen (Wohnen, Gewerbe, Verkauf, ...) Grenzabstand einhalten, mind. 3,0 m.

Ein Gebäude, das insgesamt breiter als drei Meter ist, kann man in seiner Nutzung aber nicht ernsthaft in einen an der Grenze zulässigen Nutzungsteil und einen mit Grenzabstand einteilen, da ja das Gebäude, genauer die Außenwände, die Abstandfläche auslösen und nicht die Nutzung alleine.

Eine Garage ist dann bis an die Grenze zulässig, wenn sie eine Garage ist. Wenn es zwei Garagen sind und die eine an der Grenze zulässig ist, die zweite Grenzabstand einhält und nicht als notwendiger Stellplatz erforderlich ist, sich diese auch noch in der überbaubaren Grundstücksfläche befindet und die beabsichtigte Hauptnutzung planungsrechtlich zulässig ist, dann könnte für diese zweite Garage eine legalisierbare Umnutzung in Frage kommen.

Nicht verstanden? Dann am besten mit Plänen und Visionen einmal bei der Bauaufsichtsbehörde das Vorhaben ganz konkret vorstellen und/oder einen Planer beauftragen, die Genehmigungsfähigkeit zu prüfen.

: Ist es wirklich so, dass von der 7m garage die ersten 3m zum nachbarsgrenze nur als garage benutzen darf, die anderen 4m aber als ladenlokal umbauen kann? dies wurde uns so mitgeteilt. und wie hoch muss die deckenhöhe sein?




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