Re: tannen


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Abgeschickt von Bolanger am 19 November, 2011 um 07:59:55:

Antwort auf: tannen von claudia pelzer am 16 November, 2011 um 09:26:57:

Hallo,

vermutlich haben die Nachbarn keinen Anspruch auf Beseitigung der Tannen.

Normalerweise gibt es Vorschriften über Mindest-Grenzabstände von Pflanzen. Wenn diese Grenzabstände nicht eingehalten werden, dann haben die Nachbarn eine angemessene Frist, um Abhilfe zu fordern. Diese Frist ist nach 30 Jahren allerdings abgelaufen.

Ein Recht auf freie Sicht oder freie Sonneneinstrahlung gibt es ebenfalls nicht.

Die Nachbarn könnten die Beseitigung der Tannen nur dann fordern, wenn die Tannen in Bodennähe, also bis ca. 2,5 m Höhe, über die Grenze wachsen (dann würde es aber reichen, diese bis 2,5 m Höhe zu beschneiden), eine Gefahr von diesen ausgeht (sie sind morsch und könnten bald umkippen) oder die Wohnungen durch den fehlenden Lichteinfall unbewohnbar sind (was dann allerdings durch ein Gutachten zu zeigen wäre... keine Sonneneinstrahlung hat man auch in allen Nordfenstern und die Räume sind auch bewohnbar).

Ich würde an Ihrer Stelle versuchen, mit den Nachbarn eine gütliche Einigung zu erreichen. Schliesslich leben Sie mit den Nachbarn zusammen und wollen einen Kleinkrieg wegen ein paar ollen Tannen anfangen.

Grüße,

Bolanger


: hallo was ist wenn sich auf einem Gründstück 15 große Tannen darauf stehen und jetzt wollen die Nachbarn das sie runter genommen werden da die Tannen das Licht in den Wohnungen nehmen würden , wer muss das zahlen.
: Wenn man die Bäume behalten möchte da sieein guter Sichtschutz sind (die tannen werden so um die 30 Jahre alt sein) oder müssen die Nachbar die Tannen jetzt dulden.
: danke





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