Re: Pflastern auf Freizeitgrundstück


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Abgeschickt von Bauamt am 21 November, 2011 um 22:55:59:

Antwort auf: Re: Pflastern auf Freizeitgrundstück von Dirk Baumeister am 21 November, 2011 um 20:36:56:

Nun ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass eine Streuobstwiese im Innenbereich liegt und nach §34 zu beurteilen wäre.

Ich hatte es eher der Vollständigkeit halber erwähnt.

Man könnte ja auch noch den §30 andiskutieren; der Sachverhalt gibt halt einfach nicht genug her :)

:
: : Liegt die Wiese allerdings im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGb, dürfte voraussichtlich nichts gegen eine Pflasterung sprechen.


: Bei der Formulierung "Streuobswiese" könnte es in einer bebauten Umgebung sich auch noch ein "Außenbereich im Innenbereich" handeln, wenn die Wiese eine Dimension hat, die den Bebauungszusammenhang unterbricht und einen eigenständigen Charakter einnimmt.

: Nicht so ganz einfach zu beurteilen und abhängig von der konkreten örtlichen Situation.

: Am besten mal bei der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde nachfragen. Tendenz: je größer die Fläche der Wiese und je weiter von sonstiger Bebauung entfernt, desto unwahrscheinlicher die Zulässigkeit der Pflasterung.





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