Re: ungenaue Bau- und Leistungsbeschreibung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 November, 2011 um 19:29:04

Antwort auf: ungenaue Bau- und Leistungsbeschreibung von Kanico am 22 November, 2011 um 16:56:28:

Wenn einzelne Beschreibungsteile unklar sind muss anhand der Vertragsunterlagen interpretiert werden. Dazu können neben den schriftlichen Beschreibungen auch die zeichnerischen Darstellungen herangezogen werden. In einem Prozess entscheidet dann letztlich der Richter, was der Käufer aus den Unterlagen als Leistung erwarten durfte und der Unternehmer zu leisten hatte.

: Wenn im Kaufvertrag für eine hochwertige ETW die Herstellung der Außenanlagen vereinbart ist, aber wie diese am Ende aussehen sollen, wurde nur sehr allgemein umschrieben (komplett begrünt und befestigt, parkanlagenmäßig bepflanzt). Welche Leistung wird geschuldet? Gibt es aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]