Re: Grenzgarage mit Dachaufbau - Solaranlage - in BaWü


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Mr.Smile am 27 November, 2011 um 19:32:27

Antwort auf: Re: Grenzgarage mit Dachaufbau - Solaranlage - in BaWü von Bolanger am 27 November, 2011 um 09:36:17:

Danke für die Rückmeldung.
Ich vermute stark das der Nachbar eine Genehmigung hat, er fängt den Erddruck durch eine lange Stützmauer ab, die hinter meiner Garage anfängt, steht quasi Mauer an Wand. Steht ja auch schon über 35 Jahre so...
Was mich nur eben stutzig macht...wäre damals NICHT aufgeschüttet worden, so hätte er einen recht steilen Garten gehabt (ca. 16% Gefälle) und wäre am Ende des Garten dann auf meine Garagenmauer gestossen.... So jedoch sitzt er ebenerdig zur Garagenoberfläche, und muss keine 3Meter Wand vor sich befürchten. Zumindest, wenn das stimmt mit der Berechnung ab Geländeverlauf von damals....

So wäre das mit dem Traumhaus ja realisierbar ... muss nur die Stadt zustimmen :-)

: Hallo,

: Höhenangaben beziehen sich typischerweise auf das natürliche Geländeniveau. Wenn dem nicht so wäre, dann würde ich mein Traumhaus sehr günstig bauen. Das Ausheben eines Kellers kostet Geld. Da baue ich doch lieber ebenerdig eine Abstellfläche und noch 2 Vollgeschosse obendrauf. Anschliessend fülle ich alles um ein Geschos an, dass nur noch 2 Geschosse rausgucken. Es sind ja auch nur 2 Geschosse erlaubt. Dumm nur für die Nachbarn, dass die dennoch vor ein Haus mit der Höhe von 3 geschossen gucken,

:
: Hat Ihr Nachbar für die Anschüttung eigentlich eine Genehmigung? Eine Anschüttung von 2,3 m ist normalerweise genehmigungspflichtig und ruft Abstandsflächen auf Ihrem Grundstück aus. Und wie sieht es mit Ihrer Garage aus? Ist die überhaupt für den Erddruck ausgelegt oder fängt Ihr Nachbar den Erddruck selbst ab?

: Zu Solaranlagen kann ich leider nichts sagen. in NRW gibt es einen Passus, der dazu etwas sagt und sie zulässt.

: Grüße,

: Bolanger

:
: : Hallo liebe Spezialisten,

: : ich versuche eine Frage zu klären, bevor wir mit dem Nachbar intensiv in Clinch liegen.
: : Wir möchten auf eine Grenzgarage ein Photovoltaik Anlage montieren.
: : Bei mir ist noch die Besonderheit, das das Nachbargrundstück - da Hanglage - sein Niveau auf gleicher Höhe wie unsere Garagendachfläche hat (diese ist 2.30m hoch).
: : Nun stellen sich mir folgende Frage:
: : * darf ich nur bis max. 3 Meter "Gesamtgaragenhöhe", dh. inkl. PV Anlage , erreichen ? Oder gibt es hierfür Ausnahmen (in BaWü).
: : * ab wo wird gemessen ? Ab Fundament Garage, oder ab Bodenniveau Nachbar ? Oder ab höchstem Geländepunkt unseres Grundstücks ?
: : Da der Nachbar sein Gelände nachträglich aufgeschüttet hat inkl. Stützmauer, sitzt er jetzt "ebenerdig" mit der Dachfläche. So umgeht er natürlich den Blick auf eine Garagenwand...

: : Das Bauamt meint, gemessen wird ab Niveau Nachbar. Nachbar meint, Bauamt hat keine Ahnung, es gelte ab Boden der Garage.

: : Mir wäre natürlich ab Niveau Nachbar deutlich lieber . Nur, auf was kann man sich hier verlassen ?
: : Oder gilt das frühere Geländeniveau (ist anhand angrenzendem Weg noch nachvollziehbar), welches das damalige Wiesenstück geprägt hatte bevor beide Grundstücke aufgeteilt und bebaut wurden ?
: : Nachbargrundstück wurde 3 Jahre nach Garagenbau bebaut.

: : Wäre super wenn ich hierzu schnell eine Einschätzung bekommen könnte ! Danke !!!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]