Re: Baukostenerhöhung um 25% Einfamilienhaus


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Abgeschickt von PetUhl am 06 Dezember, 2011 um 10:07:36:

Antwort auf: Baukostenerhöhung um 25% Einfamilienhaus von ebo am 05 Dezember, 2011 um 18:14:09:

Da hat sich A ja schon selbst eine Menge Probleme eingehandelt und sollte daher wirklich nicht weiter wild Verträge abschließen es sei den Geld spielt keine Rolle.

Zu den Kosten für die bisher angefallenen Arbeiten kommt im Kündigungsfalle noch ein Aufwendungsersatz für den entzogenen Teil der wegen der gesetzlichen Vermutung zumeist bei 5 % liegt siehe dazu als Beispiel den letzten Satz des

§ 649 BGB
Kündigungsrecht des Bestellers.
Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

Sie schreiben ja selbst, B hätte umgeplant und weitergebaut und A hätte erst dann eine neue Kostenaufstellung gefordert.

Die Sache wäre meines Erachtens nur dann besser für A zu beurteilen, wenn A zweilfelsfrei zur Überzeugung des Gerichts also mit 5 Zeugen beweisen könnte, dass B erklärt hat die Umplanungen würden zu keinen Mehrkosten führen.

Ohne rechtlichen Beistand wird das schwierig dort die richtigen Schritte einzuleiten.

: Guten Tag.
: Nehmen wir folgendes an:
: Bauherr A entschließt sich mit Firma B (gleichzeitig Architekt, Bauunternehmer etc. in einer Person) ein Haus zu bauen.
: Es würde nun nur eine mündliche Vereinbarung sowie ein Festpreisangebot über Summe X geben. Die Pläne werden gezeichnet und eingereicht. Bauantrag liegt vor. Nun würde es zu einem Nachbarschaftstreit über eine Stützmauer kommen. Firma B schlägt Bauherr A vor, das Haus lediglich zu spiegeln. Mehrkosten würden nicht anfallen weil in dem Fall keine Stützmauer benötigt wird. Bauherr A nimmt mürrisch das Angebot an. Pläne werden eingereicht und genehmigt. Firma B baut die Fundamente ein. Als Bauherr A nun einen Vertrag einfordert legt Firma B ein Festpreisangebot Summe x + 30.000 Euro vor. Begründet wird dieses mit mehr Stützmauer, mehr Klinker, mehr Bodenarbeiten und und. Bauherr A geht nicht auf dieses Angebot ein und stoppt alle Bauarbeiten. Bei 2 weiteren Gesprächen schlägt Firma B vor die Kosten zu senken indem man auf Garage verzichetet, nur 2-fach Verglasung etc. B ist also nicht kompromissbereit. Baustopp bleibt bestehen. A bittet um Bedenkzeit.

: Das Vertrauen zu Firma B ist geschädigt. Darf Bauherr A sich eine neue Firma suchen die ggfl. ein anderes Haus plant was dann wieder im Kostenrahmen liegt? Muss Bauherr A alle bislang angefallenen Kosten bezahlen? Wer übernimmt ggfl. die Kosten für die Entsorgung der Fundamente? Weil das war ja nur eine Kompromisslösung.
: Angefallen Kosten bislang: 2 Zeichnungen samt Statik. Einbau Boden. Einbau Fundamente.
: Bezahlung bislang nicht erfolgt wegen Baustand. Kein schriftlicher Vertrag.
: Meiner Meinung nach hätte B den A vor Einbau der Fundamente informieren müssen das sich die Summee deutlich erhöht. In diesem Fall hätte A auf die Einhaltung der ersten Planung bestandnen.
: Mit freundlichen Grüßen
: Markus





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