Abgeschickt von oberh am 06 Dezember, 2011 um 10:59:51
Antwort auf: beitragsfreiem Unland oder beitragspflichtiges Bauland von Dagwyna am 26 November, 2011 um 16:45:26:
Hi!
In der Satzung der Kommune sind die Grundsätze für die Berechnung der Erschließungskosten geregelt.
Da geht es mal über die so genannte 40 m - Tiefe - dann wieder gibt es andere Regelungen.
Also ... Satzung wälzen ... nicht spekulieren ;)