Re: Bebauungsplan Änderung - Baufenster vergrößern


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 21 Maerz, 2005 um 11:54:33

Antwort auf: Re: Bebauungsplan Änderung - Baufenster vergrößern von Erich Bauer am 13 Maerz, 2005 um 10:26:24:

Da in diesem Fall bei einer Bebauungsplanänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird wohl ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Hierbei kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zue Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Das bedeutet zunächst, dass sie ihr Anliegen vorbringen können, dazu jedoch darauf achten müssen, ob die Bebauungsplanänderung nur öffentlich ausgelegt wird - dann werden Sie nämlich nicht persönlich informiert sonder müssen sich selbst dahinterklemmen, wann die Frist zur Stellungnahme abläuft.

Die Mindestabstände zum Nachbargrundstück sind in den Landesbauordnungen geregelt. In NRW sind dies mindestens 3m (§ 6 Abs. 5 Nr BauO NRW). Ich vermute deshalb, dass ihre Anregung zwar zur Kenntnis genommen wird, jedoch nicht berücksichtigt werden wird.

Zu ihrem Satz "Schließlich haben wir das Grundstück mit den im Bebauungsplan geltenden Abständen gekauft und deshalb auch entsprechend gebaut.": Ich kann mich an ein Urteil erinnern, in dem betont wurde, dass man keinen Rechtsanspruch darauf hat, dass sich ein Bebauungsplan niemals ändern wird (kann Ihnen leider werder das Gericht noch die Nummer nennen, müßte aber mit einer Recherche über Google gefunden werden können). Es ist schlicht und ergreifend ihr Pech, dass man damals 5m Grenzabstand festgesetzt hat, obwohl nur 3m notwendig gewesen wären.




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