Re: Abstellplatz - Zweckentfremdung?


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Abgeschickt von Becker am 08 Dezember, 2011 um 18:59:22:

Antwort auf: Re: Abstellplatz - Zweckentfremdung? von Bauamt am 07 Dezember, 2011 um 21:06:25:

Danke für die schnelle Antwort.

Es liegt folgendes Problem vor: Der Abstellraum ist laut der Planbeschreibung, die dem Verwalter vorliegt, als Müllraum ausgezeichnet.

Das Gebäude, bzw. der Plan wurde anstatt eines Abstellraumes mit einem Müllraum "abgezeichnet", obwohl ein Abstellraum laut Bauverordnung vorgeschrieben ist. Angenommen es ist eine grüne Unterschrift und Stempel auf dem Plan.

Auch einmal angenommen... Es wurde durch die Eigentümer BESCHLOSSEN, dass jeder gleich viel Platz in dem recht kleinen Raum bekommt. Es sollen Käfige aufgestellt werden, die jedoch für Räder, Rollstühle und Kinderwagen zu klein sind.
Es wurde auch BESCHLOSSEN, alle Räder raus.

Hinweis: Die Müllbehälter sind ausserhalb gelagert.

IST DIES RECHTENS???

Besteht ein ANRECHT auf einen Abstellplatz, oder kann erwartet werden, dass eine 3 köpfige Familie
2 Räder und 1 Kinderwagen in der Wohnung unterstellt.

Für vorgeschlagene Gegenmaßnahmen würde ich mich freuen.

Vielen Dank!




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