Re: Farbe der Dachpfannen


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Abgeschickt von J.T. am 09 Dezember, 2011 um 13:55:50:

Antwort auf: Re: Farbe der Dachpfannen von Tinti am 09 Dezember, 2011 um 05:36:18:

Hallo,

das hört sich bisher nach einer wirksamen Regelung an. Da bleibt nur der Weg einen Abwägungsfehler oder ähnliches zu finden um die Satzung zu kippen (siehe Hessischer Verwaltungsgerichtshof Urteil vom 29.03.2007 Az.: 4 UE 1287/06 oder Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 21.03.2006
Az. 4 K 143/05).
Wenn nur in einem Einzelfall bei Ihren Nachbarn mal etwas schief gegangen ist, dann können Sie daraus keinen Vorteil ziehen.
Trotzdem viel Glück!


: NRW.
: Der Bebauungsplan sieht keine Ausnahmen vor. Begründet wird damit, dass durch die einheitlichen Farben der Dächer und Fassaden ein einheitliches Bild enstehen soll.
: In der Neubausiedlung stehen mittlerweile ca.150 Objekte (Reihenhäuser, Doppeöhäuser, freistehende Häuser). Ca. 50 Häuser werden noch dazu kommen. Alle Häuser haben rote oder braune Dächer, wobei allerdings nur 2 Häuser das Dach in einem sehr dunklen braun haben. Diese Dachfarbe möchten nun weitere Bauherren auch für ihr Objekt, die Stadt sagt aber, es ist nicht möglich.
: Wie schon gesagt, dem Bauherren des freistehenden Hauses wurden die Pfannenfarbe genehmigt.

: :
: : Welches Bundesland? Wie lautet die Festsetzung im Bebauungsplan genau? Wie lautet die Begründung für diese Festsetzung? Sieht der BPlan Ausnahmen/Befreiungen vor? Die 2 Ausnahmen beziehen sich auf wieviel Häuser insgesamt?

: :
: : : Für ein neues Baugebiet ist in dem Gestaltungsleitfaden der Stadt folgendes vorgegeben: rote bis rot-braune, unglasierte und nicht
: : : glänzende Dachpfannen in einer einheitlichen Farbgebung.
: : : Ein Doppelhaus und ein großes freistehendes Haus in diesem Gebiet haben dunkelbraune Dächer, die sogar eher wie anthrazit-farbene Pfannen aussehen. (Sind aber auf alle Fälle dunkelbraun.) Bei dem freistehenden Haus wurde die Pfannenfarbe genehmigt. Die Besitzer des Doppelhauses haben einfach mit den gleichen Pfannen gedeckt (exakt gleiche Farbe und gleicher Hersteller). Sie hatten danach großen Ärger mit der Stadt, wissen aber mittlerweile, dass sie nicht abdecken müssen. Durch Dritte haben sie erfahren, dass das Verfahren wohl auch vom Tisch sei, schriftlich liegt ihnen allerdings noch nichts vor.
: : : Nun zur Frage: Darf die Stadt die dunkelbraunen Pfannen bei einem weiteren Bauvorhaben anderer Bauherren überhaupt noch ablehnen? Oder muss nun jedem, der diese Pfannenfarbe haben möchte, dies auch gestattet werden?
: : : Schon jetzt danke ich für eure Beiträge!!!





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