Nachbarschaftsrecht NRW wegen Koniferen bzw. Garage!?


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Abgeschickt von Thorsten am 29 Januar, 2005 um 23:47:23

Hallo,

ich habe ein Schreiben vom Rechtsanwalt des Nachbarn erhalten weil ein 40 Jahre alte Koniferen angeblich die Sicht ins Fenster nehmen und dadurch der Lichteinfall gemindert ist.

1. Kann der Nachbar nach 40 Jahren noch die Höhe oder den Abstand zum Nachbargrundstück bemängeln ?

2. Wie Hoch dürfen die Koniferen sein und wie weit muß der Abstand zum Nachbargrundstück sein ?

3. Sind Koniferen als Hecke einzustufen ?

4. Auf welche Paragraphen kann ich mich dabei evt. berufen ?

Der Nachbar hat in 4/2001 einen Anbau von Garagen vorgenommen und so das Gebäude von 15 m an der Nachbargrenze gebaut. Der Abstand beträgt hier gerade ca. 1 m.

1. Habe ich hier Ansprüche und Handhabungen gegen den Nachbarn ? Wenn ja auch welchen Paragraphen kann ich mich berufen ?

2. Kann ich evt. eine Entschädigung geltend machen ?

Ich hoffe, auf Eure Hilfe.


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