Re: Vordach


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Abgeschickt von pjf am 13 Dezember, 2011 um 17:11:22

Antwort auf: Vordach von sjp am 11 Dezember, 2011 um 22:41:12:

Hallo,

Es ist eine ganze Menge zu beachten.
- viellecht gibt es eine Ortssatzung, die die Zulässigkeit und die Bauform, Farbe und sonstige Gestaltung regelt (Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, Vorgartensatzung etc.)
- in den Landesbauordnungen müssen sie die für Ihr Bundesland geltenden Abstandsflächen beachten. Meist in Art. oder Par. 6

- und es kommt auch darauf an, ob es ein untergeordnetes Bauteil ist oder nicht. Eine kleine Hauseingangsüberdachung ist ganz anders zu behandeln als eine großflächige Überdachung eines Auto-Stellplatzes.

Allein schon wegen des unbekannten Ortsrechts rate ich Ihnen, in Ihr Bauamt zu gehen und dort nachzufragen. Dort wird auch die bauordnungsrechtliche Seite behandelt.

Gruss
pjf


Gehen Sie am besten in ihr örtliches Bauamt und besprechen Sie dort die


: Guten Abend! Ich brauche Rat und Antworten bezueglich Bau eines Vordach. Welche Bestimmungen muss man beachten? Welche Breite und Tiefe maximal? Möchten einen etwas großeren bauen, eventuell mit Säulen und tieferen Dach als diese üblichen mit Maß 1,50 x 1,00m. Der Eingang ist seitlich zu Strasse, es handelt sich um eine Doppelhaushälfte, also Eingang ist nicht an der Strasse sondern gegenüber der andere Doppelhaushälfte, unsere Zufahrt ist 3,50, Tief, dürfen wir die Säulen direkt an der Grenze bauen und das Dach bis dahin bauen? Oder muessen wir einen Abstand einhalten? Es ist nur Vorgarten / Stellplatz vorgesehen, also auf den Lageplan ist dort keinen Carport oder Garage zugesehen.
: Hoffe auf ein Feedback und bedanke mich im Voraus!
: sjp





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