Re: Mängel nach Hauskauf


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Abgeschickt von Rudi am 30 Januar, 2005 um 10:18:51:

Antwort auf: Mängel nach Hauskauf von Werner Hoyer am 29 Januar, 2005 um 17:42:02:

: Kann man als dritter Eigentümer eines 4 Jahre alten Hauses vom Verkäufer die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die diese hat(te) verlangen basierend auf Treu und Glauben o.ä. ?


Lesen Sie mal auf www.bundesgerichtshof.de das BGH-Urteil v. 13. Februar 2004 - V ZR 225/03 - (OLG Frankfurt, LG Wiesbaden) :

Beim Weiterverkauf eines Grundstücks unter Gewährleistungsausschluß ist für eine
Verpflichtung zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erstverkäufer
im Wege ergänzender Vertragsauslegung nur dann Raum, wenn besondere
Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Gewährleistungsausschluß dem Zweitkäufer
Ansprüche gegen den Erstverkäufer nicht vorenthalten sowie den Erstkäufer wegen
etwaiger Mängel nicht abschließend entlasten und vor unvorhersehbaren Rückwirkungen
einer Inanspruchnahme des Erstverkäufers schützen sollte (Abgrenzung
zum Senatsurt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652).


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