Re: Wohnen in eigener Gewerbefläche


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Abgeschickt von Bauamt am 15 Dezember, 2011 um 19:54:25:

Antwort auf: Wohnen in eigener Gewerbefläche von Peter Daurig am 15 Dezember, 2011 um 08:45:48:

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann die Nutzung der Räume zu Wohnzwecken untersagen und die Untersagung mit Zwangsmitteln durchsetzen (Ordnungsgelder oder z.B. Zwangsräumung durch die Polizei).

Parallel dazu könnte auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

: Hallo, mal angenommen ich kaufe eine Gewerbefläche, die in einem Wohn- oder Mischgebiet liegt. Nun möchte man darin auch selbst wohnen. Ein Antrag auf Nutzungsänderung wäre in dem Fall aus baurechtlichen Gründen (z.B. Gewerbegebäude steht direkt an der Grundstücksgrenze) aussichtslos. Was würde dann passieren, wenn man trotzdem auf der Gewerbefläche wohnen würde?




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