Re: Wohnen in eigener Gewerbefläche


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 Dezember, 2011 um 08:36:45

Antwort auf: Re: Wohnen in eigener Gewerbefläche von pjf am 15 Dezember, 2011 um 14:56:40:

Eine "betriebsbedingte" Wohnung erfordert einen Betrieb. Sie muss diesem "dienen" und "untergeordnet" sein. Im Gewerbegebiet ist allgemeines, nicht gebundenes Wohnen grundsätzlich erstmal nicht zulässig (BauNVO §8)


: Sehr geehrter Herr Daurig,

: ganz so aussichtslos sehe ich die Sache nicht.
: Im Rathaus, speziell im Bauamt kann man nachfragen, ob nicht eine "Werkleiterwohnung" zulässig wäre. Mit einer Bauvoranfrage ließe sich das sogar rechtssicher klären.

: Wenn man schon im Amt ist und feste Kaufabsicht hat, bietet es sich förmlich an, nachzufragen, ob der vorhandene Gebäudebestand auch baugenehmigt ist, ob Sanierungsmaßnahmen für die Erschließungsstraße anstehen oder gar neue Erschließungsstraßen geplant sind und ob offene Steuer-/Abgabenfoderungen für das Grundstück bestehen.

: Gruss pjf


: : Hallo, mal angenommen ich kaufe eine Gewerbefläche, die in einem Wohn- oder Mischgebiet liegt. Nun möchte man darin auch selbst wohnen. Ein Antrag auf Nutzungsänderung wäre in dem Fall aus baurechtlichen Gründen (z.B. Gewerbegebäude steht direkt an der Grundstücksgrenze) aussichtslos. Was würde dann passieren, wenn man trotzdem auf der Gewerbefläche wohnen würde?





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