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Abgeschickt von M.tekin am 18 Dezember, 2011 um 17:22:15

Sehr geehrte Damen und Herren,

welche Partei ist für die Winterdienste zuständig, wenn für ein hinteres Haus lediglich ein Durchfahrtsrecht durch den Hof besteht.
Meine Wohnung steht zur Zeit leer und mich würde interessieren, ob ich mich an den Kosten eventuell anteilig, oder eben gar nicht beteiligen muss.
Ume eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden, besten Dank im voraus, MT



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