Re: Insolvenz vor Baubeginn


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Abgeschickt von Gerd am 30 Januar, 2005 um 11:02:59:

Antwort auf: Insolvenz vor Baubeginn von Gast am 30 Januar, 2005 um 00:08:26:

Direkt insolvent? Sofern absehbar war, dass nach Erhalt ihrer Anzahlung Insolvenz drohte liegt Betrug vor. Anzeigen bei der Staatsanwalt sind kostenfrei. Einfach mal machen, wenn es der Wahrheit entspricht. Sollten Sie betrogen worden sein, so würde die Haftungsbeschränkung bei GmbHs wegfallen, und Sie könnten den Geschäftsführer zur Kasse bitten oder die Gesellschafter. Pläne zu kriegen, wird schwer.



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