Re: Wärmedämmung GRZ Bestandsbau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Dezember, 2011 um 22:41:45

Antwort auf: Re: Wärmedämmung GRZ Bestandsbau von Bolanger am 23 Dezember, 2011 um 18:35:26:

Die Vorgehensweise ändert ja nichts an der Ermittlung der GRZ. Verhindern würde und könnte die Behörde voraussichtlich weder bei dem einen noch bei dem anderen Vorgehen, da durch das Aufbringen von Dämmung wohl kaum städtebauliche Belange betroffen sein können.

Eine Befreiung von der GRZ/GFZ müsste wohl in jedem Fall zugestimmt werden und in beiden Fällen handelt es sich einfach nur um eine Befreiung. Das ist nichts weltbewegendes sondern ist nur die formale Feststellung eines bestimmten mathematischen Verhältnisses von überbauter Fläche zur Grundstücksfläche und der mathematischen Abweichung zu den Regelungsabsichten im Bebauungsplan.
Kein Grund zur Aufregung und auch kein Grund für Tricksereien - meines Erachtens.

: Hallo,

: hier geht es vermutlich um die Frage, ob bei gleichzeitigem Anbau die Dämmung mit in die Berechnung der GRZ einzubeziehen ist. Wenn ich beim bauamt wäre, würde ich dem Fragesteller auch sagen, dass er doch bitte den Anbau die paar cm kleiner machen sollte, um für die komplette Baumaßnahme díe GRZ einzuhalten. Ich würde ja auch erst den Anbau tätigen und mich anschliessnend um die Dämmung kümmern, deren Aufbringung das Bauamt meist nur schwerlich verhindern kann und will.

: Grüße,

: Bolanger



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