Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht


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Abgeschickt von elisa am 01 Januar, 2012 um 20:31:56

Antwort auf: Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht von Tim am 01 Januar, 2012 um 11:28:05:

Also

das Land ist RLP. Eine Baulast gibt es nicht. Nur eine Zustimmung zur Grenzbebauung durch unseren Voreigentümer.

Anbauen dürfen wir nicht, weil es sich bei Nachbars Haus bezügl. des Standorts um einen Ausrutscher handelt. Ausserdem hat die Nachbarin dort Fenster in der Brandwand, denen unser Voreigentümer ebenfalls zugestimmt habe. Was mein Anwalt bezweifelt. Da es eine Brandwand ist, müssten diese ausdrücklich genehmigt sein, niht einfach mit einer Unterschrift.

Wir dürfen nur versetzt bauen, also an die Strasse. Damit stehen wir eben komplett versetzt zum Nachbarn und versperren ihm dadurch die Sicht.
Deshalb stimmt er nicht zu.

Es handelt sich um ein Grundstück im unbeplanten Bereich. Grenzbebauung ist sehr häufig in Form von Haus-Hof-Bauweise vorhanden.

Wir dürfen bauen, wenn wir zu dieser Nachbarin 3m Abstand halten. Vorschläge haben die uns auch schon gemacht. Aber ich kann mit mit einem 6,70m breiten Haus nicht abfinden. Zumal wir dann in die Länge gehen müssten. Und das würde wiederum dem anderen Nachbarn nicht passen.

Der hat nämlich offene Bauweise. Unserer gewünschten Form stimmt er zu, da hätte er 8m Grenzbebauung.
Wenn sie dann 11m wird, und nur auf seiner Seite, das will er nicht.

Ich habe gelesen, dass Abstandsflächen nur gefordert werden dürfen, wenn es beidseitig ist. Wenn einer das nicht einhält, stünde das im Widerspruch zu den Zielen der Abstandsflächenvorschrift.

Laut unserem Anwalt dürfe das Bauamt usn das VOrhaben nihct verweigern.

Anfangs hiess es sogar, dass das Vorhaben baurechtlich OK sei, und man das der Nachbarin erklären wolle. Aber aus irgend einem Grund wird die Nachbarun seit der Anhörung extrem in Schutz genommen, und unsere Interessen gar nicht beachtet.


Aber : Hmm,

: ich kenne mich leider nur in Ba-WŸ ein wenig aus, und das auch nur als Bauherr (also Experten, korrigiert mich ;-) ), aber manchmal bringt ja gerade eine recht schlichte Denkweise die richtigen Hinweise?

: Wie verhŠlt sich das mit der ZulŠssigkeit der Grenzbebauung des Nachbarn? In Ba-WŸ gŠbe es meines Wissens entweder so, dass man komplett Abstand hŠlt (genug fŸr beide HŠuser, abhŠngig von der Wandhšhe aber mind. 2x2,5 m) oder direkt anschlie§en MUSS, dazwischen ist nichts zulŠssig, ganz oder garnicht.

: Im ersten Falle bedarf es einer AbstandsflŠchenbaulast, was denkbar schlecht fŸr Sie wŠre, denn dann dŸrften Sie mit Ihrem Haus nicht mal so nah an die Grenze, dass sie die nachbarlichen AbstandsflŠchen Ÿberdecken!
: War die nachbarliches Zustimmung damals evtl. in Form einer solchen Baulast?

: Oder aber, Sie M†SSEN direkt auf die Grenze bauen, also eine Art DoppelhaushŠlfte oder eben ein Reihenhaus, dann aber muss das erste Haus entsprechend gebaut sein, dass man da anschlie§en kann und es muss auch Wand an Wand gebaut werden! Evtl. ist das der Fall, wo der Nachbar nicht verweigern kann? Also kein "wer im Glashaus sitzt"-Fall, sondern es geht schlicht um das Gesamtbild, es muss dann an die Grenze gebaut werden, weil es sonst einfach uneinheitlich aussieht. Darum darf der Nachbar nicht verweigern. Beim Baurecht geht es nicht um "Gerechtigkeit" sondern darum, die Bebauung von FlŠchen sinnvoll und sicher zu gestalten!

: GrŸnde vor allem sind PrivatsphŠre und Brandschutz. PrivatsphŠre ist nur gegeben, wenn man sich entweder eine fensterlose (in dem Falle doppelte) Wand teilt oder eben genug Abstand hŠlt zu Haus und GrundstŸck. BrŠnde kšnnen auch durch eine gemeinsame entsprechend gebaute Wand nicht Ÿbergreifen, in allen anderen FŠllen muss genug Sicherheitsabstand gehalten werden.

: Wie weit ist denn in Ihrer Planung das andere Haus weg? Bietet es einen Anbau an oder muss der gesamte Abstand gehalten werden?

: Zum Thema Bauflucht wei§ ich nur, dass es wohl recht stark vom Einzelfall abhŠngt. Je mehr sich ein typischer Abstand zur Stra§e ausgebildet hat in der Nachbarschaft, desto geringer ist die Chance, da eine Ausnahme machen zu dŸrfen. Ein einzelner "Ausrutscher" hilft da wohl nicht viel, wenn alle anderen da recht Šhnlich sind! Es geht ja darum, das Gesamtbild zu wahren und je mehr Ausnahmen man da macht, desto weniger einheitlich wŠre es!

: KANN man denn auf dem GrundstŸck nicht so planen, dass es zulŠssig und sinnvoll ist? Da muss ein guter Architekt doch was machen kšnnen, ohne dass Sie jetzt den langwierigen und krŠftefressenden Weg durch die Gerichte gehen mŸssen und am Ende evtl. doch nicht Recht bekommen.

: Und Umplanen ist wirklich keine Option? Wenn das Bauamt das verlangt, dann scheinen sie es doch fŸr mšglich zu halten. Oft sitzen in den Positionen der Bauamtsleiter sehr sehr gute Architekten, vielleicht hilft es, sich sogar einen Vorschlag machen zu lassen? Evtl. ist es auch besser, ganz neu zu planen, statt alte PlŠne entsprechend zu verbiegen!

: Nicht versteifen, flexibel bleiben! Ich schweife schon wieder ab...

: Viele GrŸ§e aus dem SŸden des Landes,
: Tim





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